Mitte Juni funkten die Krankenhäuser SOS: Bei einer Protestwoche machten sie lautstark auf die finanzielle Schieflage aufmerksam, auch die Belegschaft des Göppinger Alb-Fils-Klinikums war bei der Aktion dabei. Auslöser: Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) drohe eine weitere erhebliche Verschärfung der finanziellen Lage. Der Ruf wurde nicht erhört, das Papier ist mittlerweile beschlossen. Der Gesetzgeber verursacht damit allein für das Alb-Fils-Klinikum ein Zusatzdefizit von fünf Millionen Euro pro Jahr.
In dieser Woche nun setzen die Rettungsdienste bundesweit einen Notruf ab, auch dieses Mal geht es um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Im Schulterschluss weisen Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Malteser, Johanniter und Arbeiter-Samariter-Bund auf eine drohende Finanzierungslücke hin und fordern Nachbesserungen.
DRK-Landesverbands. Ob diese Bereitschaft künftig noch voll bezahlt wird, hänge auch von der Reform der Notfallversorgung ab, die der Bundestag in dieser Woche in der zweiten Lesung berät. Auch der DRK-Kreisverband Göppingen beteiligte sich am Dienstag an der Aktion, Beschäftigte hielten vor der Wache in Süßen Plakate in die Höhe mit Appellen wie „Rund um die Uhr für Sie da. Das soll so bleiben“ oder „Bereit sein kostet. Auch wenn niemand anruft“ in die Höhe.
Die finanziellen Engpässe ergeben sich eben durch besagtes Gesetz. Das Ziel: Es soll steigende Krankenkassenbeiträge bremsen und begrenzt dafür auch die Vergütung im Rettungsdienst, erklärt der DRK-Kreisgeschäftsführer Alexander Sparhuber. „Der Deckel soll nicht nur für laufende Betriebskosten, sondern auch für größere Investitionen und Vorhalteerweiterung gelten“, fügt er hinzu. Vorhalteerweiterung bedeutet beispielsweise, dass der Kreisverband einen zusätzlichen Rettungswagen oder Notarzteinsatzwagen bereitstellt. „Die Kosten haben die Krankenkassen bisher anstandslos finanziert“, sagt Sparhuber. Bei größeren Investitionen gehe es in erster Linie um Digitalisierungsprojekte, beispielsweise die Einführung eines Tele-Notarztsystems. „Das wäre nicht refinanziert“, unterstreicht der Chef des DRK-Kreisverbands.
Sparhuber ist eines wichtig: „Wir wollen mit Nachdruck darauf hinweisen, dass wir den Rettungsdienst sicherstellen, aber die Kosten erstattet bekommen. Das ist unsere Erwartungshaltung an die Politik und die Krankenkassen.“ Er nennt ein Beispiel: Bei einer Gehaltssteigerung von einem Prozent über dem Deckel wären das 120.000 Euro mehr für den Göppinger Kreisverband. Und wenn der Ruf, wie bei den Krankenhäusern, in Berlin nicht erhört wird? „Dann müssen wir das so weit wie möglich aus eigenen Mitteln bezahlen. Aber irgendwann sind natürlich die Rücklagen aufgebraucht.“ Die Hoffnung liegt nun darin, dass mit der Notfallreform diese drohende Finanzierungslücke korrigiert wird, indem darin die für den Rettungsdienst im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz festgeschriebene Deckelung aufgehoben wird.Der Kreisgeschäftsführer sieht nur eine Möglichkeit, sollte nicht nachjustiert werden und sollten sich Krankenkassen und Leistungserbringer nicht einigen: Dann wird die dafür zuständige Schiedsstelle beim Regierungspräsidium angerufen, im Zweifel werde man den juristischen Weg durch zwei Instanzen einschlagen. Sparhuber weist noch auf eine weitere Diskrepanz hin: Nach einem landesweiten Gesetz, das im Sommer 2024 in Kraft trat, wurde die Rettungsfrist von 15 auf 12 Minuten herabgesetzt. „Kürzere Fristen bedeuten aber mehr Rettungsmittel und mehr Personal.“ Zudem läuft derzeit ein Gutachten auf Landesebene, das klären soll, wo eine Vorhalteerweiterung und damit Investitionen künftig notwendig sind. „Bis dahin muss die Finanzierungsfrage geklärt sein.“
