Es ist ein umfangreiches Positionspapier, das DRK-Kreisgeschäftsführer Alexander Sparhuber und sein Stellvertreter Andreas Bachmann erarbeitet haben und das die Grundlage für die Gespräche mit den Landtagsabgeordneten von CDU, Grüne und SPD darstellte. „Wir wollen im aktuellen Gesetzgebungsverfahren auf Punkte hinweisen, die unserer Ansicht nach im neuen Gesetz geregelt werden sollten“, unterstreicht DRK-Kreisverbandspräsident Peter Hofelich, der sich freute, im Januar und Februar Ayla Cataltepe (Grüne), Sarah Schweizer (CDU) und Sascha Binder (SPD) in der Kreisgeschäftsstelle begrüßen und ihnen in jeweils ausführlichen Gesprächen die wichtigsten Anliegen des Roten Kreuzes in Bezug auf das Gesetzgebungsverfahren darlegen zu können. Im Wesentlichen geht es bei der Novellierung darum, die gesetzlichen Hilfsfristen neu zu regeln und insgesamt Strukturen im baden-württembergischen Rettungsdienst neu zu definieren.
Den Auftakt bildete die Grünen-Politikerin Ayla Cataltepe, die zunächst feststellte: „Alle demokratischen Politiker sollten sich ein Bild vor Ort machen und den Austausch suchen. Das erwarte ich von der Politik.“ Es gelte „mit den Ressourcen, die wir haben, das Beste zu machen und bestehende Strukturen bestmöglich zu nutzen“. Sie bestätigte, dass Vorgaben eines neuen Rettungsdienstgesetzes „auch umsetzbar sein müssen. Wir haben nichts davon, wenn die Theorie sich nicht praktisch realisieren lässt.“ Zuvor hatte Alexander Sparhuber darauf verwiesen, dass sich der Fachkräftemangel bereits bemerkbar macht und vielerorts schon heute ein Defizit beim Personal herrscht. Auch die Beschaffung von Fahrzeugen und der Bau von Rettungswachen werde erhebliche Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen. Peter Hofelich hatte betont: „Die Infrastruktur der Rettungsdienste ist klassische Daseinsvorsorge. Es gilt, dafür zu priorisieren.“ „Ich bin zurückhaltend mit Aussagen und kann Ihnen keinen Lichtblick geben“, stellte Ayla Cataltepe abschließend fest und versprach gleichzeitig: „Ich werde mich kümmern.“
Im Gespräch mit der Christdemokratin Sarah Schweizer bekräftigte Peter Hofelich: „Es handelt sich sowohl um ein innen- wie ein sozialpolitisches Thema.“ Sarah Schweizer berichtete, dass die CDU-Landtagsfraktion „alle Akteure einladen wird“. Der Kreisgeschäftsführer mahnte insbesondere an, dass „in der Bevölkerung keine Erwartungen geweckt werden, die wir nicht erfüllen können.“ Es brauche Übergangsfristen. Auch Andreas Bachmann, Leiter des Rettungsdienstes, gab zu bedenken, dass eine kürzere Hilfsfrist „nicht von heute auf morgen zu erreichen ist“. Auf den Verweis von Alexander Sparhuber, dass das Ergebnis des landesweiten Gutachtens zwangsläufig zu mehr Rettungswachen führen werde und deshalb das Fördervolumen des Landes „über Jahre hinweg drastisch erhöht“ werden müsse, erwiderte die Abgeordnete, dass sie sich dafür einsetzen werde, dass in den „aktuellen Gesprächen zum nächsten Doppelhaushalt die Mittel aufgestockt werden“.
Sascha Binder, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD- Landtagsfraktion, erinnerte daran, dass aktuell acht Millionen Euro für den Neu- und Ausbau von Rettungswachen im Landeshaushalt eingestellt seien, gleichzeitig aber Förderanträge von über 60 Millionen Euro Förderung beim Land eingegangen sein. Er geht davon aus, dass die Verkürzung der Hilfsfrist „auf zwölf Minuten Auswirkungen auf die Förderung des Landes haben muss“. Denn eine gute Infrastruktur sei bedeutend auch im Blick auf die Gewinnung von Fachkräften. Alexander Sparhuber und Andreas Bachmann bestätigten, dass hier nicht nur die einzelnen Hilfsorganisationen untereinander in Konkurrenz stehen, sondern zunehmend auch Zeitarbeitsfirmen, die hohe Löhne bezahlen und in Rechnung stellen.
„Es ist uns klar, dass möglicherweise nicht alle Wünsche berücksichtigt werden können. Es war uns aber wichtig, Ihnen unsere Sorgen und Nöte wie auch unsere zu meisternden Herausforderungen und konkreten Vorschläge darzulegen“, so Alexander Sparhuber, Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes Göppingen.
Info:
Die wichtigsten Punkte des Positionspapieres des DRK-Kreisverbandes sind:
- Die Hilfsfrist soll von bisher maximal 15 auf zwölf Minuten verkürzt werden. Dies soll künftig aber nicht starr geschehen, sondern an der Schwere des Einsatzes gemessen werden.
- Zur realistischen Umsetzung der Hilfsfristen braucht es ein landesweites Gutachten, das auch Optionen über Landkreisgrenzen hinweg prüft.
- Den Hilfsorganisationen müssen ausreichend Zeit und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um die Hilfsfristen zu erreichen. Dies muss entsprechend kommuniziert werden.
- Bei der Förderung zusätzlicher Ressourcen wie neuer Rettungswachen muss sich das Land an den tatsächlichen Kosten orientieren.
- Für die ambulante Versorgung von Notfallpatient*innen müssen Strukturen geschaffen werden, die sowohl die Rettungsdienste als auch die Kliniken entlasten.
- Die Trägerschaft der Integrierten Leitstellen bleibt erhalten, ebenso nach Möglichkeit die bestehenden Strukturen.
- Im Krankentransport sind Leistungsträger der Notfallrettung von der Genehmigungspflicht freizustellen.
- Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst und Krankentransport handelt jeder Leistungserbringer direkt mit den zuständigen Krankenkassen aus.