Die vier Genfer Konventionen von 1949 mit zwei Zusatzprotokollen von 1977 und dem Zusatzprotokoll von 2005 sind ein wesentliches Element des humanitären Völkerrechts. Sie sollen Personen schützen, die sich nicht oder nicht mehr an den Kriegshandlungen beteiligen. Sie regeln also, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist. Sie gehen zurück auf eine Initiative des Gründers der Rotkreuzbewegung.
„Henry Dunant war sich darüber im Klaren, dass sich Kriege nicht vermeiden ließen, ihr Schrecken und Leiden aber wohl zu mindern sei“, weiß Dietmar Merten. Der Hattenhofener hat in den vergangenen Jahren das Amt des Konventionsbeauftragten des DRK-Kreisverbandes übernommen, hatte also mit Sorge dafür getragen, dass diese international anerkannten Grundsätze auch im Kreisverband bekannt gemacht werden. „Die Aufgabe, auch die Zivilbevölkerung über unser Selbstverständnis und unsere Grundsätze zu informieren, in eine der wenigen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des Roten Kreuzes“, betont er.
Konventionsbeauftragte gebe es also auf allen Ebenen, in den Landkreisen, in den Bundesländern und auf Bundesebene. Es gelte aber auch immer wieder, Missbräuchen entgegenzuwirken. „Während der Pandemie war es vorgekommen, dass unser Logo ungerechtfertigt verwendet worden war, etwa bei privaten Teststellen.“ Hier zu informieren und „unser Logo zu schützen“, daran besteht ebenso seine Aufgabe wie die Information der Mitglieder der aktiven Rotkreuzler. „Es ist wichtig, dass wir alle wissen, woher wir kommen und dass unsere Grundsätze wie der der Neutralität ohne Ausnahme Anwendung zu finden haben“, fährt Dietmar Merten fort. Entsprechende Vorträge im Geislinger Rotkreuz-Landesmuseum – auch mit Vertreter*innen des Generalsekretariats – hätten immer ein interessiertes Publikum gefunden. „Das waren spannende Begegnungen.“
Dietmar Merten, der sich schon als Sechsjähriger im Jugendrotkreuz engagiert hatte, zieht sich jetzt von seinem Amt, das er zehn Jahre lang begleitet hatte, zurück. "Die familiären und vor allem beruflichen Herausforderungen haben jetzt Vorrang“, betont der Vater von zwei Töchtern. Er bekräftigt aber auch, dass sich der Zeitaufwand für die wichtige Aufgabe in Grenzen halte, dass neben der Organisation der Vorträge im Museum und gelegentlichen Dienstabenden die zeitliche Inanspruchnahme überschaubar sei. Man müsse kein Jurist sein, aber ein Interesse an völkerrechtlichen und historischen Fragestellungen sollte auf jeden Fall gegeben sein. Und deshalb hofft er, dass sich aus den Reihen des DRK-Kreisverbandes kompetente Personen melden, die künftig inner- und auch außerhalb des DRK für die Ideen des Roten Kreuzes werben.