· PM 2025

Gleiche Rechte für alle Helfenden im Katastrophenschutz

Wenn es darauf ankommt, ziehen die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rotem Kreuz an einem Strang, leisten schnell und kompetent dort Hilfe, wo sie benötigt wird. Rechtlich sind sie indes nicht gleichgestellt. Werden die Ehrenamtlichen des DRK während ihrer Arbeitszeit alarmiert, müssen sie Urlaub nehmen, auf Lohn verzichten oder sind auf das Entgegenkommen ihrer Arbeitgeber angewiesen. Feuerwehr-Angehörige dagegen werden automatisch freigestellt und erhalten einen Ausgleich für ihre entgangenen Arbeitseinkommen. Für Einsatzkräfte des Roten Kreuzes dagegen gilt dies erst ab einer „Außergewöhnliche Einsatzlage“. Tatsächlich wird die aber nur selten ausgerufen. „Wir fordern schon sehr lange eine faire und einheitliche Regelung“, betont Raimund Matosic, Kreisbereitschaftsleiter des Roten Kreuzes im Landkreis und damit der Vertreter aller Ehrenamtlichen. Das beinhalte „die gesetzliche Freistellung für alle Einsatzkräfte bei allen Einsätzen, eine einfache Lohnfort- oder Ersatzzahlung sowie die verbindliche Freistellung für Übungen, Aus- und Fortbildung“. Für Raimund Matosic ist dies unabdingbar, „für einen zukunftssicheren Katastrophenschutz und auch, um neue Ehrenamtliche zu gewinnen“. Er erinnert: „95 Prozent der Einsatzeinheiten im Katastrophenschutz stellt das DRK und 6 000 ehrenamtliche DRK-Einsatzkräfte sind eingebunden in behördliche Strukturen.“ Darüber hinaus seien 35 000 Ehrenamtliche des DRK im Bevölkerungsschutz aktiv.

Heute werden die Rotkreuzler aus dem gesamten Land ihrer Forderung Nachdruck verleihen. Auch vier ehrenamtliche Engagierte des DRK-Kreisverbandes Göppingen werden mit zwei Fahrzeugen des zivilen Katastrophenschutzes in den Ehrenhof des Stuttgarter Neuen Schlosses fahren „und den entsprechenden Ausschussmitgliedern im Innenministerium unsere Positionspapier persönlich zu übergeben“. 

Weitere Informationen unter www.drk-baden-wuerttemberg.de