„Insbesondere was die Hilfsfristen anbelangt, also die Zeit von der Einsatzentscheidung in der integrierten Leitstelle bis zum Eintreffen der Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn am Notfallort, steht der Landkreis im landesweiten Vergleich gut da“. Der Gesetzgeber regelt, dass diese in 95 Prozent der Fälle im gesamten Rettungsdienstbereich möglichst nicht mehr als zehn, maximal aber 15 Minuten betragen darf. 2014 erreichte der Rettungsdienst 96,06 Prozent, der Notarzt 93,21 Prozent. Schuster zeigt sich überzeugt davon, dass sich die Zahlen für den Notarzt in diesem Jahr verbessern werden. Über die Einsatzbilanz berichten wir noch.